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AGB

Energieberatung SEYMA energy GmbH

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 01.09.2019

 

§ 1 Vertragsinhalt

 

Die Energieberatung SEYMA energy GbR, Gerschederstr. 131; 45357 Essen, erbringt Dienstleistungen an Endkunden aufgrund der nachfolgenden AGB.

Der Vertrag gilt zwischen der Energieberatung SEYMA energy GbR und dem Auftraggeber. Der Umfang des Auftrags wird dem Auftraggeber in einem schriftlichen Angebot unterbreitet. Der Auftraggeber stimmt den AGB`s durch mündliche oder schriftliche Auftragserteilung zu.

Abweichende entgegenstehende AGB`s des Auftraggebers werden von der Energieberatung SEYMA energy GbR nicht anerkannt, es sei denn die Energieberatung SEYMA energy GbR stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu. Die AGB`s gelten auch dann, wenn die Energieberatung SEYMA energy GbR in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.

 

 

§ 2 Energieberaterleistung

 

Die Aufträge werden unparteiisch, neutral und nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend den anerkannten Regeln unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme bestehenden Vorschriften ausgeführt.

Soweit es zur sachgemäßen Erledigung notwendig ist, wird der Auftraggeber bei Beteiligten und dritten Personen Auskünfte einholen und Erhebungen durchführen und den Auftragnehmer hierüber informieren. Der Umfang der von Energieberatung SEYMA energy GbR zu erbringenden Leistung wird bei Erteilung des Auftrags schriftlich festgelegt. Teilleistungen sind möglich. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags Änderungen und/oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfangs, sind diese vorab zusätzlich schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren. Soweit ein Festhalten am Vertrag im Hinblick auf die Änderungen oder Erweiterungen dem Auftraggeber nicht zugemutet werden können, hat dieser ein Rücktrittsrecht. Der Auftraggeber hat dabei jedoch die vereinbarte Vergütung oder mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu bezahlen. Ausdrücklich nicht geschuldet sind Planungsleistungen in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), insbesondere nicht die Objektüberwachung oder Bauleitung zum Bauvorhaben. Hierzu wird das Hinzuziehen eines Architekten empfohlen.

 

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§ 3 Nachträge / Änderungen

 

Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.

Die Vereinbarung zusätzlicher Arbeiten oder Änderungen des Auftrages bedürfen der Textform (übereinstimmende Erklärungen der Parteien in jeweiliger Schriftform, Telefax oder Mail). Nachträge können nur vom Auftraggeber oder einer ausdrücklich bevollmächtigten Person beauftragt werden. Die bevollmächtigte Person hat dem Energieberater die Vollmacht vorzulegen.

 

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§ 4 Zahlungsbedingungen

 

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das auf der Rechnung angegebene Geschäftskonto geleistet werden. Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung oder mit Übergabe des Berichtes oder dergleichen fällig. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich sofort zahlbar.

Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten am aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang einzustellen. Im Verzugsfall fallen ab dem 1. Verzugstag Verzugszinsen in Höhe von 4,5% zuzüglich dem jeweils gültigen Diskontsatz an.

 

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§ 5 Nebenkosten

 

Der Energieberater hat Anspruch auf Erstattung seiner Nebenkosten zzgl. MwSt. wie Fahrtkosten, sofern dies im Angebot nicht ausdrücklich bestimmt wird.

 

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§ 6 Abschlagzahlungen

 

Der Energieberater ist berechtigt, Abschlagszahlungen für bisher erbrachte Teilleistungen zu fordern.

 

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§ 7 Subunternehmereinsatz

 

Der Auftraggeber gestattet ausdrücklich den Einsatz von Subunternehmern und Fachplanern.

 

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§ 8 Mitwirkungsverpflichtung des Auftraggebers

 

Der Auftraggeber hat sämtliche für die Energieberaterleistung notwendigen Unterlagen (Bestandspläne) rechtzeitig zu beschaffen und dem Energieberater zu übergeben.

 

 

§ 9 Einstellung der Arbeiten

 

Der Energieberater ist berechtigt, seine Leistungen einzustellen:

- wenn der Auftraggeber mit einer Zahlungsverpflichtung im Verzug ist,

- wenn der Auftraggeber die zur Bearbeitung der Arbeiten notwendigen Unterlagen nicht vorlegt oder dem Energieberater trotz rechtzeitiger Ankündigung der Zugang zum Objekt, sofern notwendig, verwehrt wird.

 

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§ 10 Kündigungsrecht des Energieberaters

 

Der Auftragnehmer ist insbesondere berechtigt, den Energieberatervertrag nebst etwaigen Nachträgen zu kündigen:

- wenn der Auftraggeber mit einer Zahlungsverpflichtung im Verzug ist,

- wenn der Auftraggeber die zur Bearbeitung der Arbeiten notwendigen Unterlagen nicht vorlegt oder dem Energieberater trotz rechtzeitiger Ankündigung der Zugang zum Objekt, sofern notwendig, verwehrt wird.

Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Sie ist erst zulässig, wenn der

Energieberater dem Auftraggeber ohne Erfolg eine angemessene Frist zur Erfüllung obiger Positionen gesetzt und die Kündigung des Auftrags angedroht hat. Für den Fall der Kündigung sind die anteilig erbrachten Leistungen brutto abzurechen. Weiterhin hat der Energieberater einen Anspruch auf Bezahlung der restlichen Nettovergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Auch muss er sich dasjenige anrechnen lassen, das er durch die anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

 

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§ 11 Kündigungsrecht des Auftraggebers

 

Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Im Übrigen richtet sich die Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB.

 

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§ 12 Abnahme

 

Die Abnahme der Leistung des Energieberaters erfolgt spätestens nach Ablauf einer Prüfzeit des Auftraggebers für die Leistung des Energieberaters. Die Prüfzeit wird festgelegt auf zwei Wochen.

Wenn der Auftraggeber eine andere Person zur Erklärung der Abnahme

bevollmächtigt, hat er dies dem Energieberater unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht anzuzeigen.

 

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§ 13 Haftung

 

Der Energieberater haftet für Verletzungen der von ihm nach diesem Vertrag

geschuldeten Pflichten nach den Vorschriften des BGB. Für den Erfolg, welcher aus der Beratung resultiert, kann mit Rücksicht auf die Aufgabenstellung nicht garantiert werden. Der Haftungsumfang beschränkt sich zunächst auf die Honorarhöhe, jedoch sind Personenschäden von der Haftungsbeschränkung ausgenommen.

Für darüber hinausgehende Gefälligkeiten, Empfehlungen und Ratschläge haftet der Energieberater gem. § 675 II BGB nicht. Zumindest ist seine Haftung auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für sonstige Schäden auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Sämtliche etwaige Schadensersatzansprüche verjähren nach spätestens 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit des Schadens, jedoch spätestens nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Tätigkeit. Bei unberechtigter Reklamation ist der Auftraggeber zur Kostenübernahme der Prüfung verpflichtet.

 

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§ 14 Versicherungsdeckung

 

Der Energieberater unterhält eine Haftpflichtversicherung für Berufs- und

Vermögensschäden für Energieberater.

Die Deckungssummen betragen:

3.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 Euro für sonstige Vermögensschäden.

 

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§ 15 Urheber und Verwertungsrechte

 

Alle vom Energieberater gefertigten Unterlagen dürfen nur für das im Angebot angegebene Bauvorhaben verwendet werden.

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§ 16 Erfüllungsort, Formerfordernisse an Änderungen und Ergänzungen, unwirksame Bestimmungen

 

Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage Gerichtsstand Essen.

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände hiervon unberührt.

Die Energieberatung SEYMA energy GbR ist berechtigt, die im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten des Auftraggeber im Rahmen der Datenschutzgesetze zu speichern. Der Auftraggeber erteilt hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, bleibt insoweit die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine dem Willen beider entsprechende, angemessene und rechtlich zulässige Regelung treten, die dem Zweck der unwirksamen Regelungen wirtschaftlich am nächsten kommt.

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